ARCHITEKTUR
Als Grundlage für die Standortentscheidung dient die Machbarkeitsstudie und der darin enthaltene Entwurf, der auch als Basis für die Vergabe der weiteren Aufgaben dient.
Das vorgestellte Planungskonzept ist in dieser Form nicht förderbar, nicht barrierefrei, einige Räume sind nicht ausreichend belichtet und es gibt nicht ausreichend Außenspielflächen bzw. sind diese auf den Dachflächen angeordnet.
Der Vorplatz ist mit ca. 150m2 für alle Kindergarten- und Schulkinder sehr klein und jedes Fahrzeug, das in die Sackgasse einfährt muss dort wenden. (siehe Punkt 6 – Sicherheit)
Der Wendekreis für Kleinbusse wird lt. Plan von einer Rampe durchschnitten und ist so wie gezeichnet unbenutzbar.
Die Parkplätze sind entlang der Abfahrtsrampe angeordnet und weisen somit ein Quergefälle in der Steilheit der Rampe auf. (Ca. 15-20%) – Unangenehm wenn die Autotüre auffällt und das nebenstehende Fahrzeug beschädigt wird.
Die Rampe führt zu einem extra ausgewiesenen Grundstück das einer „anderen Nutzung zugeführt werden soll“???
Die Rampe bildet einen Graben, der einen Fluchtweg abschneidet.
Barrierefreiheit und Aufgang von der Garage. Es gibt keine Stiegen oder Lift-Verbindung zwischen dem Untergeschoß und dem Erdgeschoß. Ein Rollstuhlfahrer müßte eine 15-20% steile Rampe überwinden – Jeder Garagennutzer muss über die außenliegende Rampe, um ins EG zu gelangen.
Galerie im Turnsaaltrakt und Spiel und Sportplatz sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht erreichbar!!!
Üblicherweise sind die Garderoben in unseren Schulen und unseren Wohnungen im Nahbereich des Eingangs angeordnet. Nasses und dreckiges Schuhwerk und Gewand kann gleich nach Betreten des Gebäudes abgelegt werden.
Im vorliegenden Entwurf durchqueren alle Kinder und Erwachsenen zuerst aber ein zentrales Foyer mit Bibliothek, Sitz- und Leseecken.
Danach muss dieser schmutzige und / oder nasse Bereich bei jedem Weg zur Turnhalle, zu den Werkräumen, zu den Toiletten, zum Pausenhof, zur Bibliothek, zur Sitz- oder Leseecke oder zum Essen passiert werden.
Rutsch und Stolpergefahr!!!
Die jeweiligen Nester und Inselmeerflächen sind überraschend stark entkoppelt und nur über eine enge Stiegenhausschleuse miteinander und dem „Herz der Bildungseinrichtung“ verbunden. Das pädagogische Konzept hätte da eine bessere Verbindung erwarten lassen.
Der Putz- und Erhaltungsaufwand ist also nicht nur aufgrund der Raumzuschnitte und Anordnungen sehr hoch.
“Um die Aufsichtspflicht erfüllen zu können, muss baulich für entsprechende Transparenz gesorgt werden: Offene Türen bzw. Sichtachsen, wenn dadurch die Aufsichtspflicht gewahrt bleibt. Verbindungen und Glasfronten in den Gangbereich oder in den Außenbereich sollten folgen und freiwillig aktiviert werden können. Beruhigte Zonen, wo Einsicht gegeben ist. Für Menschen mit Beeinträchtigung ist eigenes Leitsystem vorzusehen. Barrierefreiheit dadurch sicherstellen, dass Klassen im Erdgeschoss angesiedelt sind.” (aus den pädagogischen Leitvorstellungenen)
Baurechtlich vorgeschriebene Belichtung und Aussicht ist teilweise nicht gegeben.
Ausrichtung der Räume, Belichtung und Sonneneinstrahlung ist nicht ausreichend beachtet.
Der Pausenhof für die Schüler ist nordseitig des dreigeschoßigen Schulkomplexes angeordnet. Im Schatten wird sich Eis, Schnee, und Nässe dort am längsten halten.